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Anpassung der Hygieneregeln

Verfasst in: Allgemein am Montag, 19. April 2021

Liebe Kunden,

das Land Baden-Württemberg hat sich entschlossen, ab dem 19. April 2021 verschärfte Coronaregeln zur Pandemiebekämpfung zu erlassen. Dies geschieht vorgreifend auf die noch zu beschließende „Notbremse“ der Bundesregierung.

Hiervon sind auch wir als Friseure betroffen.

Zusätzlich zum bestehenden Hygienekonzept (Behandlung nur auf Termin, Beschränkung der Personenzahl, Desinfektion von Behandlungsplätzen sowie Abstands- und Maskenpflicht (medizinische oder FFP-2 Maske), kommt nun auch noch die Pflicht zum Nachweis eines negativen Coronatests hinzu.

Konkret heißt das für Sie und uns: Ab dem 19.04.2021 dürfen wir Sie nur noch bedienen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Ein negatives Testergebnis eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden), der von einem geschulten Dritten abgenommen oder überwacht wurde (z.B. in einer Apotheke oder Testzentrum, s. unten) oder
  2. Personen, die seit mindestens 14 Tagen eine abgeschlossene Impfung erhalten haben oder
  3. Genesene Personen, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens sechs Monate zurückliegen.

Die Erfüllung einer dieser Bedingungen ist schriftlich vorzulegen und wir müssen das vor Beginn der Behandlung kontrollieren.

Sie können kostenlose Bürgertests z.B. bei den folgenden Apotheken (nach Terminvereinbarung) durchführen lassen:

Apotheke am Gesundbrunnen
Neckargartacher Str. 111
74080 Heilbronn
Tel.: 07131 – 8 87 34 48
E-Mail: info@apotheke-am-
gesundbrunnen.de

Adler-Apotheke Böckingen
Schuchmannstr. 13
74080 Heilbronn
Tel.: 07131 – 38 10 03
E-Mail: info@adler-apotheke-heilbronn.de

oder direkt gegenüber von unserem Salon:

Schnelltest Center Neckargartach
Foyer Neckarhalle
Böckinger Straße 36
74078 Heilbronn
Geöffnet montags von 7 bis 18 Uhr, dienstags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

Eine Anmerkung in eigener Sache

Wir sind uns bewusst, dass die Erweiterung des gesetzlich vorgeschriebenen Hygienekonzepts eine weitere Hürde bei der Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen bedeutet. Und das, obwohl uns keine Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten, dass bei Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen ein Infektionsrisiko vorliegt. Es ist uns auch klar, dass diese Regelungen viele Kunden vom Friseurbesuch abhalten oder gar zu schwarz arbeitenden Kolleginnen und Kollegen treiben, wo sie keinerlei Hygienemaßnahmen einhalten müssen.

Das halten wir aus Sicht der Pandemiebekämpfung genau so schädlich, wie die vorhergehende monatelange Zwangsschließung, wo wir genau das schon beobachten mussten.

Trotzdem: Diese Regelungen sind uns vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wir werden diese natürlich einhalten. Wir bitten alle unsere Kunden, sich und andere nicht zu gefährden, in dem sie auf Schwarzarbeit ausweichen. Nicht genug, dass damit das Infektionsrisiko und auch die Inzidenzwerte eher steigen als sinken, unterstützen Sie damit auch noch Steuerhinterziehung und bestrafen alle Friseurgeschäfte, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten – und das mit erheblichen Mehrkosten und monatelangen Verdienstausfällen eh schon belastet genug sind.

Wir alle hoffen, dass wir bald wieder in der Lage sind, Ihnen einen angenehmeren Friseurbesuch mit weniger oder gar keinen Einschränkungen bieten zu können. Bis dahin, lassen Sie uns bitte alle zusammenhalten und solidarisch daran arbeiten, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen.

Dafür vielen lieben Dank!

Ihr Team vom Salon Sandrisser

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